Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1   Lehrgangsbedingungen

1.Der Lehrgang der 9. Klasse (Quali) bereitet auf die Abschlussprüfung (extern) zum Qualifizierenden bzw. Erfolgreichen Abschluss der Mittelschule vor. Die Vorbereitungszeit beträgt ein Schuljahr und endet am 29.07.2021. Die Abschlussprüfungen (Mai bis Juli) werden an einer vom staatlichen Schulamt hierfür bestimmten öffentlichen Mittelschule durchgeführt.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Schulleitung der öffentlichen Prüfungsschule. Das Zulassungsgesuch ist jeweils zum amtlich festgelegten Termin (in der Regel bis zum 1. März) bei dem/der Leiter/in der Prüfungsschule einzureichen.

2. Die Teilnehmer/innen werden von dem/der HASA-Kurs-Leiter/inzum amtlich festgelegten Termin zu den Abschlussprüfungen angemeldet, sofern sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

–          entsprechende Leistungen

–          erfolgreiche Teilnahme an den Tests und Zwischenprüfungen

–          regelmäßige Anwesenheit (mindestens 75% der Unterrichtszeit)

–          Bereitschaft zu kooperativer Mitarbeit, kein störendes Verhalten, keine Gewalt gegen Personen und Gegenstände

Die Trägergemeinschaft kann den Vertrag kündigen, wenn wiederholt gegen diese Voraussetzungen verstoßen wurde. Bei Gewalt gegen Personen wird bereits beim ersten Verstoß gekündigt.

3. Die Prüfungsvorbereitung findet entsprechend dem Lehrplan der Bayerischen Mittelschulen in den prüfungsrelevanten Fächern statt. Bei allen schulischen und außerschulischen Lehrgangsveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.

4. Die sozialpädagogische Begleitung beim Tageslehrgang ist ein Bestandteil des Lehrgangs.

5. Die Kurstermine sind ab Montag, 21.09.2020 jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08.00 – 15.00 Uhr. Kursort ist das Don-Bosco-Zentrum,Hans-Sachs-Str.  4. Der Kurs endet am 29.07.2021. Vorkurs: 21.09.2020– 02.10.2020 Montag – Freitag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mathe/ Deutsch. Der Vorkurs ist für alle Teilnehmenden mit fehlendem Basiswissen in Mathematik und Deutsch verpflichtend.

6. Mit dem Vertrag werden auch die beigefügten „HASA-Kursregeln“ anerkannt.

 

§ 2   Zahlungsbedingungen

1. Die Lehrgangsgebühr beträgt 850,00 EUR. Die Kosten für Bücher und Kopien sind darin nicht enthalten.

2. Im Rahmen einer Härtefallregelung kann ein schriftlicher Antrag auf Erlass der Lehrgangs-gebühr gestellt werden. Als Härtefall gilt, wer Leistungen zur Grundsicherung (z. B. Arbeits-losengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder ergänzende Leistungen (z. B. Wohngeld) erhält. Der Antrag mit entsprechenden Nachweisen ist bis zum 18.09.2020 einzureichen.

3. Eine Zahlung in drei Teilbeträgen ist möglich. Die Zahlungen erfolgen durch Einzugsverfahren.

4. Die Trägergemeinschaft behält sich vor, den Lehrgang erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen durchzuführen. Bereits gezahlte Gebühren werden bei einer Absage des Kurses zurückerstattet.

5. Sofern Personen erst nach Kursbeginn in den Lehrgang einsteigen fällt pro angefangenen Kalendermonat eine Kursgebühr von monatlich 85,00 EUR an.

 

§ 3   Haftung

Die Haftung der Trägergemeinschaft beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 278, 276 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalls alles ihm/ihr Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder aber ent­stehende Schäden so gering wie möglich zu halten.

Für Personen- und Sachschäden, bei Verlust und Diebstahl, die in den Schulräumen oder im Schulhaus eintreten, übernimmt die Trägergemeinschaft keinerlei Haftung.

 

§ 4   Kündigung

1. Die Kündigung kann für beide Vertragspartner nur schriftlich erfolgen

a) Kündigung durch den/die Teilnehmer/in:

Ohne Angabe von Gründen kann mit einer Frist von fünf Werktagen gekündigt werden. Die Gebühr wird anteilig (abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25,- €)    zurückerstattet.   Nach Ablauf derersten drei Monate werden keine Lehrgangsgebühren mehr erstattet, etwaige noch ausstehende Teilbeträge werden sofort fällig.

b) Kündigung durch die Trägergemeinschaft:

Bei Nichteinhaltung der unter §1 Nr. 2 aufgeführten verbindlichen Auflagen, bei Verstößen gegen die in §1 Nr. 6 anerkannten „HASA-Kursregeln“ und bei Zahlungsverzug kann die Trägergemeinschaft mit einer Frist von fünf Werktagen kündigen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet, etwaige noch ausstehende Teilbeträge werden sofort fällig.

 

§ 5   Sonstiges

a)     Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

b)    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und seiner übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

c)     Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.