Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Lehrgangsbedingungen
1. Der Lehrgang der 9. Klasse (Quali) bereitet auf die Abschlussprüfung (extern) zum Qualifizierenden
bzw. Erfolgreichen Abschluss der Mittelschule vor. Die Vorbereitungszeit beträgt ein Schuljahr und
endet Ende Juli des entsprechenden Schuljahres. Die Abschlussprüfungen (Mai bis Juli) werden an
einer vom staatlichen Schulamt hierfür bestimmten öffentlichen Mittelschule durchgeführt.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Schulleitung der öffentlichen Prüfungsschule. Das
Zulassungsgesuch ist jeweils zum amtlich festgelegten Termin (in der Regel bis zum 1. März) bei
dem/der Leiter/in der Prüfungsschule einzureichen.
2. Die Teilnehmer/innen werden von dem/der HASA-Kurs-Leiter/in zum amtlich festgelegten Termin zu
den Abschlussprüfungen angemeldet, sofern sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- entsprechende Leistungen
- erfolgreiche Teilnahme an den Tests und Zwischenprüfungen
- regelmäßige Anwesenheit (mindestens 75% der Unterrichtszeit)
- Bereitschaft zu kooperativer Mitarbeit, kein störendes Verhalten, keine Gewalt gegen
- Personen und Gegenstände
Die Trägergemeinschaft kann den Vertrag kündigen, wenn wiederholt gegen diese Voraussetzungen
verstoßen wurde. Bei Gewalt gegen Personen wird bereits beim ersten Verstoß gekündigt.
3. Die Prüfungsvorbereitung findet entsprechend dem Lehrplan der Bayerischen Mittelschulen in den
prüfungsrelevanten Fächern statt. Bei allen schulischen und außerschulischen
Lehrgangsveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.
4. Die sozialpädagogische Begleitung beim Tageslehrgang ist ein Bestandteil des Lehrgangs.
5. Für Teilnehmer mit fehlendem Basiswissen findet ab Mitte September des entsprechenden
Schuljahres ein zweiwöchiger Vorkurs in den Fächern Deutsch und Mathe von Montag – Freitag 10:00
Uhr bis 13:00 Uhr statt. Der Vorkurs ist für alle Teilnehmenden mit fehlendem Basiswissen in
Mathematik und Deutsch verpflichtend.
Der eigentliche Kurs fängt Anfang Oktober des entsprechenden Schuljahres an. Kurszeiten sind
jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 – 15.00 Uhr. Kursort ist das
Don-Bosco-Zentrum, Hans-Sachs-Str. 4. Der Kurs endet Ende Juli des entsprechenden Schuljahres.
6. Mit dem Vertrag werden auch die „HASA-Kursregeln“ anerkannt.
§ 2 Zahlungsbedingungen
1. Die Lehrgangsgebühr beträgt 950,00 EUR. Die Kosten für Bücher und Kopien sind darin nicht
enthalten.
2. Im Rahmen einer Härtefallregelung kann ein schriftlicher Antrag auf Erlass der Lehrgangsgebühr
gestellt werden. Als Härtefall gilt, wer Leistungen zur Grundsicherung (z. B. Bürgergeld, Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder ergänzende Leistungen (z. B. Wohngeld) erhält. Der
Antrag mit entsprechenden Nachweisen ist bis Ende September des entsprechenden Schuljahres
einzureichen.
3. Eine Zahlung in drei Teilbeträgen ist möglich. Die Zahlungen erfolgen durch Einzugsverfahren nach
einem Zahlplan in den Monaten Oktober, Januar und März des jeweiligen Kursjahres.
4. Die Trägergemeinschaft behält sich vor, den Lehrgang erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25
Personen durchzuführen. Bereits gezahlte Gebühren werden bei einer Absage des Kurses zu 100 %
zurückerstattet.
5. Sofern Personen erst nach Kursbeginn in den Lehrgang einsteigen fällt pro angefangenen
Kalendermonat eine Kursgebühr von monatlich 95,00 EUR an.
§ 3 Haftung
Die Haftung der Trägergemeinschaft beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine
Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 278, 276 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine
gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalls alles ihm/ihr
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder aber entstehende Schäden so
gering wie möglich zu halten.
Für Personen- und Sachschäden, bei Verlust und Diebstahl, die in den Schulräumen oder im
Schulhaus eintreten, übernimmt die Trägergemeinschaft keinerlei Haftung.
§ 4 Kündigung
1. Die Kündigung kann für beide Vertragspartner nur schriftlich erfolgen
a) Kündigung durch den/die Teilnehmer/in:
Ohne Angabe von Gründen kann mit einer Frist von fünf Werktagen gekündigt werden. Die Gebühr
wird anteilig (abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50,- €) zurückerstattet. Nach Ablauf der ersten
drei Monate werden keine Lehrgangsgebühren mehr erstattet, etwaige noch ausstehende Teilbeträge
werden sofort fällig.
b) Kündigung durch die Trägergemeinschaft:
Bei Nichteinhaltung der unter §1 Nr. 2 aufgeführten verbindlichen Auflagen, bei Verstößen gegen die
in §1 Nr. 6 anerkannten „HASA-Kursregeln“ und bei Zahlungsverzug kann die Trägergemeinschaft mit
einer Frist von fünf Werktagen kündigen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet, etwaige
noch ausstehende Teilbeträge werden sofort fällig.
§ 5 Sonstiges
1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und seiner übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.